Gib der Kritik eine Stimme!

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung hat das Ziel, Patient:innensicherheit und gute Versorgung zu gewährleisten. Die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung ist bereits auf höchstem Niveau – dank Fortbildungen, Inter- und Supervision, Qualitätsmanagementsystemen in Praxen sowie dem Gutachterverfahren für die Beantragung von Langzeittherapien. Und auch wenn das Gutachterverfahren häufig kritisiert wird, weil es aufwendig ist und es kaum zu Beanstandungen kommt, so schafft es neben Qualität auch Planungssicherheit und einen Schutz vor Regressansprüchen durch eine effiziente Vorabwirtschaftlichkeitsprüfung.

Dieses solide und sichere System ist jetzt bedroht! Das Antrags- und Gutachterverfahren soll per Gesetz durch ein externes Qualitätssicherungssystem ersetzt werden, für das NRW ab 2025 Modellregion und damit „Versuchskaninchen“ sein wird. Das neue Verfahren sieht umfangreiche post hoc Befragungen von Behandler:innen und Patient:innen vor und bedeutet erstmal einen hohen Aufwand bei unklarem Nutzen. Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten und uns vehement für eine externe, unabhängige Evaluation stark machen.

Denn: Wir wollen niedergelassene Kolleg:innen bei ihrer Arbeit unterstützen und eine weitere Verunsicherung abwenden. Wir stehen für eine sinnvolle und praktikable Umsetzung bei der Qualitätssicherung. Im Rahmen unserer Kammerarbeit werden wir hierfür weiterhin kämpfen und unsere Expertise einbringen.

Das externe QS darf nur dann in die Regelversorgung gehen, wenn es der Psychotherapeut:innenschaft und den Patient:innen auch tatsächlich hilft!

Versorgungsplanung

Psychotherapeut:innen leisten eine bedarfsgerechte Behandlung. Dennoch kommt es zu langen Wartezeiten, diese belasten Patient:innen ebenso wie Therapeut:innen. Eine zwingende Notwendigkeit: Die Bedarfsplanung muss unbedingt angepasst werden. Die geltende Bedarfsplanungsrichtlinie ist veraltet. Sie spiegelt den realen Bedarf sowie die regionalen Unterschiede nicht wider, die großen regionalen Unterschiede bei den Wartezeiten müssen abgebaut werden. Auch im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung besteht dringender Handlungsbedarf, damit auch schwer psychisch Kranke in der Regelversorgung effizienter und dennoch kostenschonend behandelt werden. 

Grundsätzlich sind das Erstzugangsrecht, die Indikationshoheit wie auch die Autonomie bei der Terminvergabe nicht verhandelbar. Es ist die Aufgabe der Kammer, hier Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen und müssen den Prozess aktiv mitgestalten und dabei den Dialog in Richtung Landespolitik verstärken, um mehr Einfluss auf die Gestaltung der kurz- und langfristigen psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu haben.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist eine Verbesserung der Informationspolitik im Bereich der Kassensitze. Eine bessere Auslastung vorhandener Kassensitze wird erst möglich, wenn Kolleg:innen transparent über die Möglichkeiten einer teilweisen Abgabe ihrer Zulassung informiert werden und keine unnötige Angst vor etwaigen Sanktionen zu haben brauchen. 

Wichtig ist uns aber auch die Generationengerechtigkeit. Wir setzen uns bewusst für einen offenen Dialog über eine generationengerechte Abgabe von Kassensitzen innerhalb der Profession ein. Dabei geht es auch um die Frage nach dem Einfluss der Kammer auf Verbesserungsmöglichkeiten in der Versorgung sowie bei den Arbeitsbedingungen von Kolleg:innen im ambulanten, aber auch stationären Bereich.

Die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW besagt in §3 (3): Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben die Würde ihrer Patient:innen zu achten, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, eventueller Behinderungen oder politischer Überzeugung. Der aktuelle Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (November 2023) des BMFSFJ zeigt jedoch eindrücklich auf, dass Ungleichbehandlung und Diskriminierung strukturell auch im Psychotherapeut:innenberuf vorhanden sind. Patient:innen wie auch Psychotherapeut:innen berichten eindrückliche und erschreckende Erfahrungen im Kontext Psychotherapie. Diese Erfahrungen finden auf individueller Ebene in der therapeutischen Beziehung und unter Kolleg:innen, aber insbesondere auch auf institutioneller und struktureller Ebene statt, in Kliniken und Instituten. 

Es fehlen offene Räume, in denen Austausch und Lernen über Diversität und Machtverhältnisse stattfinden können. Durch mangelnde Diversität in unserem Beruf werden wertvolle Ressourcen ausgeschlossen und strukturelle Probleme aufrechterhalten. 

Zur Sicherstellung von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung bedeutet das z.B. Handlungsbedarf an diesen Stellen: 

  • Gründung eines Ausschusses oder Aufnahme des Themas im Ethikausschuss.
  • Positionierung der Psychotherapeutenkammer NRW vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung mit den eigenen institutionellen Strukturen hinsichtlich Diversität und Machtverhältnissen unter Hinzuziehung von Expert:innen.
  • Aufnahme von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in den Curricula der Psychotherapie (insb. Psychotherapiestudium)
  • Einrichtung einer Stelle zur Meldung von Diskriminierungserfahrungen im Kontext Psychotherapie.
  • Entwicklung von Mechanismen zur Gleichberechtigung und -behandlung in den Versorgungsstrukturen.