Gib der Kritik eine Stimme!
Unsere Vision für eine transparente und verantwortungsvolle Kammerarbeit beruht auf dem Grundsatz, dass Kritik ein unverzichtbarer Bestandteil jeder funktionierenden Demokratie ist. Kritik, die konstruktiv ist und uns dazu bringt, uns kontinuierlich zu verbessern. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur effektiv sein können, wenn wir auch die kritischen Stimmen in unserer Mitte hören und ernst nehmen. Denn diese Kritik ist ein Zeichen dafür, dass wir uns engagiert für unseren Berufsstand einsetzen.
Wir brauchen eine gute Regelung für die Psychotherapeutische Weiterbildung
Die gesicherte Finanzierung der qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Weiterbildung ist das Ziel. Es reicht jedoch nicht, bis zu einer endgültigen Finanzierungsregelung abzuwarten und zu beklagen, dass nichts entschieden werden könne. Jetzt müssen wir für die Zukunft klären, wie die Weiterbildung in NRW funktionieren kann.
Die ersten Absolvent:innen des neuen Studiengangs brauchen schon heute Weiterbildungsplätze und finden sie aber nicht. Die Kammer muss sich aktiv dafür einsetzen, diese, approbierten, Kolleg:innen zu unterstützen. Es geht hier sowohl um die stationäre als auch die ambulante Weiterbildung. Aufgabe der Kammer ist es, die Kolleg:innen vor Ort zu unterstützen: Hierbei geht es sowohl um die Kolleg:innen in der Weiterbildung, die Weiterbildungsbefugten im ambulanten, im stationären oder im institutionellen Bereich als auch die zukünftigen Weiterbildungsstätten.
Da sich die Struktur der Kammer durch die Aufnahme vieler junger approbierter Kolleg:innen bereits nach dem Studium, jedoch vor Erwerb der Fachkunde, verändern wird, gilt es sich hierfür vorzubereiten und die Kolleg:innen schon jetzt miteinzubeziehen.
Unserer Ansicht nach ist zudem nicht damit zu rechnen, dass nicht jede:r Masterabsolvent:in die sehr aufwendige fünfjährige Vollzeitweiterbildung leisten kann, gilt es zu vermeiden, dass diese in fachfremde Tätigkeitsbereiche abwandern müssen. Hierfür gilt es neue Tätigkeitsbereiche zu schaffen, bzw. auszubauen, wie z.B. die Prävention. Aufgabe der Kammer ist es, die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen und sich für eine Etablierung und Vernetzung einsetzen.
QS
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung hat das Ziel, Patient:innensicherheit und gute Versorgung zu gewährleisten. Die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung ist bereits auf höchstem Niveau – dank Fortbildungen, Inter- und Supervision, Qualitätsmanagementsystemen in Praxen sowie dem Gutachterverfahren für die Beantragung von Langzeittherapien. Und auch wenn das Gutachterverfahren häufig kritisiert wird, weil es aufwendig ist und es kaum zu Beanstandungen kommt, so schafft es neben Qualität auch Planungssicherheit und einen Schutz vor Regressansprüchen durch eine effiziente Vorabwirtschaftlichkeitsprüfung.
Dieses solide und sichere System ist jetzt bedroht! Das Antrags- und Gutachterverfahren soll per Gesetz durch ein externes Qualitätssicherungssystem ersetzt werden, für das NRW ab 2025 Modellregion und damit „Versuchskaninchen“ sein wird. Das neue Verfahren sieht umfangreiche post hoc Befragungen von Behandler:innen und Patient:innen vor und bedeutet erstmal einen hohen Aufwand bei unklarem Nutzen. Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten und uns vehement für eine externe, unabhängige Evaluation stark machen.
Denn: Wir wollen niedergelassene Kolleg:innen bei ihrer Arbeit unterstützen und eine weitere Verunsicherung abwenden. Wir stehen für eine sinnvolle und praktikable Umsetzung bei der Qualitätssicherung. Im Rahmen unserer Kammerarbeit werden wir hierfür weiterhin kämpfen und unsere Expertise einbringen.
Das externe QS darf nur dann in die Regelversorgung gehen, wenn es der Psychotherapeut:innenschaft und den Patient:innen auch tatsächlich hilft!
Versorgungsplanung
Psychotherapeut:innen leisten eine bedarfsgerechte Behandlung. Dennoch kommt es zu langen Wartezeiten, diese belasten Patient:innen ebenso wie Therapeut:innen. Eine zwingende Notwendigkeit: Die Bedarfsplanung muss unbedingt angepasst werden. Die geltende Bedarfsplanungsrichtlinie ist veraltet. Sie spiegelt den realen Bedarf sowie die regionalen Unterschiede nicht wider, die großen regionalen Unterschiede bei den Wartezeiten müssen abgebaut werden. Auch im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung besteht dringender Handlungsbedarf, damit auch schwer psychisch Kranke in der Regelversorgung effizienter und dennoch kostenschonend behandelt werden.
Grundsätzlich sind das Erstzugangsrecht, die Indikationshoheit wie auch die Autonomie bei der Terminvergabe nicht verhandelbar. Es ist die Aufgabe der Kammer, hier Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen und müssen den Prozess aktiv mitgestalten und dabei den Dialog in Richtung Landespolitik verstärken, um mehr Einfluss auf die Gestaltung der kurz- und langfristigen psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu haben.
Psychotherapie basiert auf verschiedenen Therapieschulen, die in der universitären Ausbildung und Forschung unterschiedlich viel Bedeutung finden. Dies muss sich auch in der Aus- und Weiterbildung widerspiegeln. Wir stehen für Verfahrensvielfalt und setzen uns seit Langem dafür ein, dass diese Vielfalt auch in der Kammer gelebt wird.
Verfahrensvielfalt
Ein weiterer wichtiger Schritt ist eine Verbesserung der Informationspolitik im Bereich der Kassensitze. Eine bessere Auslastung vorhandener Kassensitze wird erst möglich, wenn Kolleg:innen transparent über die Möglichkeiten einer teilweisen Abgabe ihrer Zulassung informiert werden und keine unnötige Angst vor etwaigen Sanktionen zu haben brauchen.
Wichtig ist uns aber auch die Generationengerechtigkeit. Wir setzen uns bewusst für einen offenen Dialog über eine generationengerechte Abgabe von Kassensitzen innerhalb der Profession ein. Dabei geht es auch um die Frage nach dem Einfluss der Kammer auf Verbesserungsmöglichkeiten in der Versorgung sowie bei den Arbeitsbedingungen von Kolleg:innen im ambulanten, aber auch stationären Bereich.
Brennpunkt Kassensitze
Wir setzen uns für die Generationengerechtigkeit ein
Diskriminierungssensitive Psychotherapie
Die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW besagt in §3 (3): Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben die Würde ihrer Patient:innen zu achten, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, eventueller Behinderungen oder politischer Überzeugung. Der aktuelle Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (November 2023) des BMFSFJ zeigt jedoch eindrücklich auf, dass Ungleichbehandlung und Diskriminierung strukturell auch im Psychotherapeut:innenberuf vorhanden sind. Patient:innen wie auch Psychotherapeut:innen berichten eindrückliche und erschreckende Erfahrungen im Kontext Psychotherapie. Diese Erfahrungen finden auf individueller Ebene in der therapeutischen Beziehung und unter Kolleg:innen, aber insbesondere auch auf institutioneller und struktureller Ebene statt, in Kliniken und Instituten.
Es fehlen offene Räume, in denen Austausch und Lernen über Diversität und Machtverhältnisse stattfinden können. Durch mangelnde Diversität in unserem Beruf werden wertvolle Ressourcen ausgeschlossen und strukturelle Probleme aufrechterhalten.
Zur Sicherstellung von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung bedeutet das z.B. Handlungsbedarf an diesen Stellen:
- Gründung eines Ausschusses oder Aufnahme des Themas im Ethikausschuss.
- Positionierung der Psychotherapeutenkammer NRW vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung mit den eigenen institutionellen Strukturen hinsichtlich Diversität und Machtverhältnissen unter Hinzuziehung von Expert:innen.
- Aufnahme von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in den Curricula der Psychotherapie (insb. Psychotherapiestudium)
- Einrichtung einer Stelle zur Meldung von Diskriminierungserfahrungen im Kontext Psychotherapie.
- Entwicklung von Mechanismen zur Gleichberechtigung und -behandlung in den Versorgungsstrukturen.
Interne Prozesse verschlanken
Die internen Prozesse der PTK sind oft aufwendig und ziehen sich zum Teil über lange Zeiträume (z. B. Fortbildungskonto). Hier wäre eine Verschlankung sinnvoll sowie auch eine effizientere Gestaltung der Prozessabläufe. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kammer als Selbstverwaltungsorgan wahrgenommen und geschätzt wird. Hierfür ist es dringend erforderlich, dass die Anerkennung von Fortbildungen, Supervisionen, die Pflege des Fortbildungskontos, die Beitragsordnung vereinfacht und verschlankt werden. Dafür setzen wir uns als Fraktion bereits seit Langem ein. Ein erster erfolgreicher Schritt: Es gelang in einer der letzten Sitzungen der derzeitigen Kammerversammlung, das Recht, Fortbildungen weiterhin unbegrenzt auch online erbringen zu dürfen, auch über die Coronamaßnahmen hinaus festzuschreiben
Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
Themen wie die Prävention im Bereich psychischer Erkrankungen oder die Stärkung von Gesundheitskompetenzen fallen genuin in den Aufgabenbereich von Psychotherapeut:innen. In unserer Arbeit sind wir immer wieder mit Ängsten, Vorurteilen, Sorgen, aber auch der Wut der Klient:innen im Zusammenhang mit der umwelt- und gesellschaftspolitischen Lage konfrontiert.
Aufgrund unserer berufsspezifischen Kompetenzen sind wir befähigt, auch außerhalb der Therapie Verantwortung zu übernehmen und zu gesellschaftspolitischen Themen wie Klimakrise und Diskriminierung von Minderheiten zu berichten, Stellung zu nehmen und bei der Suche nach Lösungen zu helfen.
Digitalisierung
Gerade in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist der persönliche Kontakt in Präsenz besonders in der psychotherapeutischen Beziehung von zentraler Bedeutung. Dennoch – die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten – wir als Berufsstand müssen handeln, um handlungsfähig zu bleiben. Wir müssen Angebote machen und aktiv mitgestalten, sonst tun das andere. Wichtig ist, dass durch die Digitalisierung berufsethische Standards nicht untergraben werden. Deshalb sagen wir: Indikationsstellung nur durch Psychotherapeut:innen vor Ort und keine „Callcenter-Therapie“! und keine Zulassung unausgereifter DiGAs.
Anwendungen der Telematik-Infrastruktur müssen dem hohen Anspruch des Schutzes sensibler Daten dienen und keinen wirtschaftlichen Interessen. Außerdem soll die Telematik-Infrastruktur Arbeit erleichtern und nicht schaffen. Der Anschluss an diese soll aus Überzeugung geschehen, weil sie die Arbeit erleichtert und nicht aus Angst vor Konsequenzen. Bei allem gilt: Der Datenschutz ist oberstes Gut! Sensible Patient:innendaten dürfen nur mit aktiver Zustimmung von Patient:innen zu Forschungs- oder anderen Zwecken genutzt werden dürfen.
Um KI-Systeme im medizinischen Bereich verantwortungsbewusst einzusetzen, ist es essenziell, dass alle Schritte, von der Konzeption bis zur praktischen Anwendung, klaren ethischen Standards unterliegen. Im Sinne einer nutzerorientierten und risikovermeidenden Herangehensweise sind eine durchgängige Überwachung sowie gezielte Weiterentwicklung unerlässlich.